Lärmbelastung
- 21. Apr.
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Aktualisiert: 23. Apr.
Bei Windenergieanlagen sind Schallwirkungen auf Menschen und Tiere grundsätzlich zu erwarten. Wie stark diese an einem konkreten Ort wahrgenommen werden, ist jedoch schwer vorherzusagen und hängt unter anderem von Windrichtung und -stärke, Wetterlage, Anlagenhöhe und -alter sowie vom Umgebungslärm ab.

Zur Einordnung: Nach telefonischer Auskunft einer Sachgutachterin ist Lärmbelastung durch Windkraftanlagen bei Entfernungen unter 3 Kilometern grundsätzlich relevant. Im Liesingtal liegen die Abstände zum Siedlungsgebiet teils unter 2 Kilometern; bewohnte Häuser in St. Stefan befinden sich in weniger als 500 Metern Entfernung.
Luftfahrt: Höhere Lärmbelastung durch geänderte Flugrouten
Im Liesingtal hat ein Folgeeffekt der Windkraftanlagen wesentlichen Einfluss auf den Lärmpegel: Aufgrund der räumlichen Nähe des Flugfelds Timmersdorf sowie des Heliports Christophorus in St. Michael zur geplanten Windkraft-Eignungszone müssen beide Luftfahrteinrichtungen ihre Flugrouten bei bestimmten Manövern anpassen. Dies führt zu zusätzlicher Lärmbelastung für die Bevölkerung sowie zu längeren Flugzeiten.
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