Flugverkehr & Fluglärm
- 19. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Apr.
In unmittelbarer Nähe zur geplanten Eignungszone befinden sich zwei aktive Luftfahrteinrichtungen, die von der Errichtung von Windkraftanlagen am Bergrücken betroffen wären:
Flugplatz Timmersdorf: ca. 2,1 km
Hubschrauberlandeplatz Christophorus 17: ca. 2,7 km

Für beide Einrichtungen gilt: Die Errichtung von Windrädern in der genannten Zone erfordert Anpassungen der bestehenden Flugrouten. Aufgrund der topografischen Lage der Eignungszone am Bergrücken zwischen zwei Tälern führen diese Ausweichrouten zu zusätzlichen oder längeren Überflügen von Siedlungsgebieten im Liesingtal und damit zu erhöhter Lärmbelastung für die Bewohner der umliegenden Gemeinden.
Flugplatz Timmersdorf
Der Flugplatz Timmersdorf ist in zweierlei Hinsicht von der geplanten Eignungszone betroffen, mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Lärmsituation im Umfeld.
A) Motorflugzeuge
Die Platzrunde für Motorflugzeuge verläuft derzeit entlang des betroffenen Bergkamms südlich des Liesingtals in etwa 1.000 Metern Höhe.

Bei einer Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich erfordert dies aus flugbetrieblichen Sicherheitsgründen – insbesondere im Hinblick auf mögliche Turbulenzeffekte – eine Verlegung der Platzrunde. Diese würde in den nördlich gelegenen Bereich des Liesingtals über das besiedelte Gebiet führen. Dadurch entstehen zusätzliche Überflüge und eine entsprechend erhöhte Lärmbelastung für die betroffenen Siedlungsräume.
B) Segelflugzeuge
Der Flugplatz Timmersdorf ist ein bedeutender Ausgangspunkt für den Segelflug. Segelflugzeuge werden mittels Motor-Schleppflugzeug auf eine definierte Ausklinkhöhe gebracht und dort ausgeklinkt, um anschließend durch Thermik weiter an Höhe zu gewinnen. Ein zentraler Ausklinkbereich liegt im Raum der Weiglmoaralm – genau dort, wo sich die geplante Eignungszone befindet.

Werden in diesem Bereich Windkraftanlagen mit einer Höhe von rund 240 m errichtet, ist aus flugbetrieblichen Sicherheitsgründen ein Ausklinken nur mehr mit ausreichendem vertikalen Abstand zu den Anlagen möglich. Bei einem erforderlichen Abstand von etwa 100 m über den Windrädern ergibt sich daraus eine zusätzliche Schlepphöhe von rund 350 m.
Ausgehend von der bisherigen Höhendifferenz von etwa 650 m zwischen Flugplatz und Ausklinkhöhe entspricht dies einer Steigerung der erforderlichen Schlepphöhe um mehr als 50 Prozent. Jeder Schleppvorgang verlängert sich dadurch deutlich, was zu mehr Flugzeit, erhöhtem Treibstoffverbrauch und einer zusätzlichen Lärmbelastung für die Bewohner des Liesingtals führt.
Heliport Christophorus 17
Der Notarzthubschrauber Christophorus 17 ist in St. Michael stationiert und zählt zu den wenigen Standorten in Österreich, an denen auch Nachtflüge durchgeführt werden. Im Jahr 2025 wurden 1.117 Einsätze geflogen, was mehr als 2.200 An- und Abflügen entspricht – im Durchschnitt 6 Flüge pro Tag. Änderungen von Flugrouten wirken sich in diesem Umfang unmittelbar auf die Lärmbelastung der angrenzenden Siedlungsgebiete aus.
Querung des Bergrückens erschwert
Ein Teil dieser Flüge verläuft über den Bergrücken der geplanten Eignungszone Kammern-Steineck, insbesondere bei Einsätzen in nördlicher Richtung, etwa zu den Krankenhäusern in Rottenmann oder Kalwang. Für diese Flüge wird häufig eine Route über den Pressnitzgraben gewählt, um die erforderliche Steigleistung gering zu halten.

Werden in der geplanten Eignungszone Windräder errichtet, wird die direkte Route über den Bergrücken deutlich anspruchsvoller. Die zu überwindende Höhendifferenz erhöht sich dabei um rund 40 Prozent.
Da im Flugbetrieb grundsätzlich möglichst geringe Flughöhen angestrebt werden – unter anderem zur Vermeidung von Vereisung in Wolken sowie aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse bei schlechtem Wetter – wird die Querung des Bergrückens unattraktiver. In der Folge ist vermehrt mit Ausweichrouten über das Liesingtal zu rechnen, was zu zusätzlichen Überflügen und einer entsprechenden Lärmbelastung im Siedlungsraum führt.
An- und Abflugroute betroffen
Zusätzlich zur Überquerung des Bergrückens zwischen dem Mur- und dem Liesingtal wäre auch die westliche An- und Abflugroute des Christophorus 17 von einem Bau von Windkraftanlagen in der geplanten Eignungszone betroffen..

Die bestehenden Flugrouten sind so ausgelegt, dass die Lärmbelastung für den angrenzenden Siedlungsraum möglichst gering gehalten wird. Die westliche Route verläuft jedoch in unmittelbarer Nähe zur geplanten Eignungszone. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der bestehenden Flugrouten wahrscheinlich, wodurch sich die Verteilung der Überflüge verändert und zusätzliche Lärmbelastungen im Siedlungsraum entstehen können.



