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Umweltanwaltschaft gegen Eignungszone Steineck-Kammern

  • 13. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Der Entwurf für das neue Sachprogramm Windenergie sieht insgesamt 18 neue beziehungsweise erweiterte Vorrang- und Eignungszonen vor. Bei Steineck-Kammern fällt die Stellungnahme der Umweltanwaltschaft eindeutig aus: Der Umweltanwalt des Landes Steiermark spricht sich dafür aus, die Eignungszone Steineck-Kammern aus dem Verordnungsentwurf zu entfernen. Für keine andere der vorgesehenen Zonen wird eine derart klare Empfehlung ausgesprochen.


Die Stellungnahme der steirischen Umweltanwaltschaft ist deutlich: Die geplante Eignungszone Steineck-Kammern weist aus naturschutzfachlicher Sicht eine erhöhte Sensibilität auf. Als wesentliche Gründe nennt Umweltanwalt Mag. Maximilian Lughofer die Funktion des Bergkamms als überregionalen Vogelzugkorridor, seine Bedeutung als Lebens- und Vernetzungsraum für das Auerhuhn sowie die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Niedere Tauern.


„Aufgrund der dargestellten naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen wird angeregt, den Standort Steineck nochmals vertieft zu prüfen und den Standort aus dem Verordnungsentwurf zu entfernen.“ Mag. Maximilian Lughofer, 02.06.26

Naturschutzfachliche Rahmenbedingungen


Wichtiger Korridor für den Vogelzug

Nach Einschätzung der Umweltanwaltschaft besitzt das Gebiet eine wesentliche Funktion als Verbindungskorridor zwischen den Eisenerzer Alpen und den Niederen Tauern. Exponierte Kammlagen und Übergangsbereiche werden von ziehenden Vogelarten häufig als Leitstrukturen genutzt.


Die Errichtung von Windkraftanlagen könnte daher zu erhöhten Kollisionsrisiken sowie zu Barriere- und Verdrängungseffekten führen. Die möglichen Auswirkungen auf den regionalen und überregionalen Vogelzug müssten nach Ansicht der Umweltanwaltschaft wesentlich genauer untersucht werden.


Rückzugs- und Vernetzungsraum für das Auerhuhn

Besondere Bedeutung kommt dem Gebiet auch als Quell- und Trittsteinbiotop für das Auerhuhn zu. Die umliegenden Bereiche erfüllen wichtige Funktionen als Rückzugs- und Vernetzungsräume für diese besonders störungssensible Art. In unmittelbarer Nähe befindet sich außerdem ein Wildschutzgebiet für Auerwild.


Zusätzliche Zufahrtswege, technische Erschließungen und dauerhaft bestehende Infrastruktur könnten diese sensiblen Lebensräume weiter zerschneiden. Auch die mit Bau und Betrieb der Anlagen verbundenen Störungen könnten nach Einschätzung des Umweltanwalts zu einer zusätzlichen Belastung führen.


Unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Niedere Tauern

Als weiteres wesentliches Argument nennt die Umweltanwaltschaft die unmittelbare räumliche Nähe zum Naturschutzgebiet Niedere Tauern. Im Sinne eines vorsorgenden Schutzansatzes müssten mögliche Wechselwirkungen mit dem angrenzenden Schutzgebiet eingehend geprüft werden.


Klare Position gegen die Eignungszone Steineck-Kammern


Die Umweltanwaltschaft stellt den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich nicht infrage. In ihrer Stellungnahme hält sie ausdrücklich fest, dass dieser einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele leistet.


Gleichzeitig müssten ökologisch besonders sensible Räume, bedeutende Lebensraumverbindungen und wesentliche Vogelzugkorridore angemessen berücksichtigt werden. Gerade in alpinen Hochlagen komme auch der gemeinsamen Wirkung mehrerer Eingriffe besondere Bedeutung zu.


Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung für Steineck-Kammern bemerkenswert: Selbst der Umweltanwalt des Landes Steiermark kommt zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung allein nicht ausreicht. Er regt ausdrücklich an, die Eignungszone aus dem Verordnungsentwurf zu entfernen.


Damit liegt nun auch von offizieller Seite des Landes eine klare naturschutzfachliche Position gegen die geplante Windkraftzone Steineck-Kammern vor.



 
 
Kammern-Steineck-Windräder.jpg

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