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Geplante Eignungszone & laufende Begutachtung

  • 20. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr.

Im Zuge der Überarbeitung des Sachprogramms Windenergie plant das Land Steiermark eine Eignungszone für bis zu 15 Windkraft-Großanlagen am Bergkamm südlich des Liesingtals. Derzeit läuft das Begutachtungsverfahren, Einsprüche gegen die geplante Zonierung müssen bis spätestens 8. Juni 2026 beim Land Steiermark eintreffen. Mehr dazu: Was kann ich tun?


Eckpunkte zur geplanten Eignungszone

  • Bezeichnung: Steineck - Kammern

  • Gesamtfläche: 290 Hektar

  • Von der Zone umfasste Gemeindegebiete: Kammern im Liesingtal, St. Stefan ob Leoben, St. Michael in Obersteiermark; an die Zone angrenzend: Traboch

  • Höhenlage: 1.000 bis 1.300 Meter

  • Windkraftanlagen: 7 bis 15 Windkraftanlagen

  • Potenzielle Mindestleistung: 35 MW

Ansicht der geplanten Windkraft-Eignungszone im Liesingtal
Ansicht der geplanten Windkraft-Eignungszone im Liesingtal

Weiterführendes Daten des Landes


Was ist eine Eignungszone?

Eignungszonen dokumentieren laut Land Steiermark „das landesweite öffentliche Interesse am Ausbau der Windenergie an diesen Standorten“. Weiter beschreibt das Land Steiermark: „In einer Eignungszone ist eine konkretisierende Festlegung in der örtlichen Raumplanung durch die Standortgemeinde(n) erforderlich (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan), bevor ein Projektgenehmigungsverfahren (UVP-Verfahren) durchgeführt werden kann. Diese Verfahren sind einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.“


Anders die ebenfalls im Sachprogramm Windenergie definierten Vorrangzonen: Hier wird die Widmung überörtlich durch das Land Steiermark festgelegt.


Gemeinde Traboch: Stark betroffen, aber keine Befugnis

Das Ortsgebiet und die Bevölkerung der Gemeinde Traboch wären von der geplanten Eignungszone ebenfalls stark betroffen. Die Zone wurde jedoch so gewählt, dass sie genau an der Gemeindegrenze zu Traboch verläuft. Damit hat Traboch raumordnungsrechtlich keine Befugnis, obwohl der Eingriff in den Wohn- und Lebensraum des eigenen Siedlungsgebiets massiv ist.


Ansicht der geplanten Windkraft-Eignungszone im Liesingtal
Ansicht der geplanten Windkraft-Eignungszone im Liesingtal

Laufendes Begutachtungsverfahren bis 8. Juni 2026

Das überarbeitete Sachprogramm Windenergie Steiermark liegt derzeit als Entwurf zur öffentlichen Begutachtung auf und ist noch nicht beschlossen. Somit ist es noch nicht zu spät – gemeinsam können wir der Landesregierung unsere Einwände zur geplanten Eignungszone deutlich machen.


Einwände per E-Mail übermitteln

Bis zum 8. Juni 2026 kann jeder Stellungnahmen per E-Mail an abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at (Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung) übermitteln, bevor der Raumordnungsbeirat und die Landesregierung entscheiden. Das Land ist verpflichtet, die Stellungnahmen zu behandeln und auf der Plattform Landesrecht zu veröffentlichen. Zitat Land Steiermark: „Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken dagegen bestehen.“


Wir alle sind daher aufgefordert, unsere Einwände und Bedenken zu übermitteln, damit die Landesregierung die Situation im Liesingtal neu bewertet. 


Zwei Dinge sind besonders wichtig:

 
 
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Wohn- & Lebensraum Liesingtal schützen

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